Vor dem Termin:

Für eine Inanspruchnahme einer Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt, für Physiotherapie bzw. Osteopathie.

Vor Beginn einer physiotherapeutischen Behandlung müssen Sie die chefärztliche Bewilligung der zuständigen Krankenkasse einholen. Ein persönliches Erscheinen bei der Krankenkasse ist nicht zwingend. Sie können die Verordnung zur Genehmigung faxen, per Post oder via App beantragen. Bei einer osteopathischen Behandlung ist dies nicht nötig, da die Krankenkasse keine Kosten übernimmt.

Mitzubringen:

Zum ersten Termin bringen Sie bitte bereits vorliegende Befunde (aktuelle Röntgenbilder, Operationsprotokolle, Arztbrief, Blutbefunde,...) sowie die Verordnung Ihres Arztes mit.

Kostenrückerstattung:

Physiotherapie: Ich arbeite nach dem Wahltherapeutenprinzip. Die Therapiekosten werden von Ihnen bei mir vor Ort übernommen.  Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung an Ihre Krankenkasse schicken. Gemäß den Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil Ihrer Therapiekosten zurückerstattet. Wenn Sie zusätzlich versichert sind haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen.

 

Osteopathie: Es werden keine Kosten von der Krankenkasse übernommen. Wenn Sie zusätzlich versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, die Honorarnote bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen.

 

Podologische Sohlenversorgung: Es werden keine Kosten von der Krankenkasse übernommen. Wenn Sie zusätzlich versichert sind, haben Sie die Möglichkeit, die Honorarnote bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen.

Therapieabsage:

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie um rechtzeitige Therapieabsage (24 Stunden vorher).

Termine, die nicht zeitgerecht abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt.